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Meine Forderungen:
- Die deutschen Gerichte müssen sich in ihrem Strafmaß strikter an der im § 222 StGB
vorgesehenen Strafandrohung von 5 Jahren Freiheitsstrafe orientieren. Im europäischen Ausland geschieht dies schon mit großem Erfolg in vielen Ländern.
- Generell darf sich Alkoholkonsum vor oder während einer Straftat nicht länger strafmindernd, sondern muß
sich im Gegenteil strafverschärfend auswirken!
- Kraftfahrer, die im alkoholisierten Zustand “erwischt” wurden, müssen mit einer empfindlichen Geldbuße
belegt, mit Punkten in Flensburg bestraft und sofort zur Teilnahme an einer Schulung zum Thema “Alkohol im Straßenverkehr” verpflichtet werden.
- Eine echte 0,5%- Grenze muß eingeführt werden. Wer mit über 0,5% Alkoholgehalt im Blut erwischt wird, muß
eine wirksame Geldstrafe bezahlen und seinen Führerschein für mindestens 1 Jahr abgeben.
- In Deutschland muss eine großangelegte Öffentlichkeitskampagne entsprechend der amerikanischen: “Don’t
drink and drive” - Initiative initiiert werden, die auch von den Kirchen, dem ADAC, den anderen Automobilclubs, den Fahrschulen, den Schulen und Universitäten, den Discotheken und anderen
Jugentreffpunkten, Restaurants und Kneipen, Gewerkschaften, Krankenkassen, Krankenhäusern, Jugendverbänden, den Rettungsdiensten, Parteien usw. mitgetragen wird!
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Wenn auch Sie sich für eine Verschärfung des
Strafrechts, bzw. für eine konsequentere Anwendung des herrschendes Rechts einsetzen wollen, dann schreiben Sie an das Bundesjustizministerium: Poststelle@bmj.bund.de
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